Selbstverständlich können Sie sich nach Ablauf Ihrer ärztlichen Verordnung in meiner Praxis weiter behandeln lassen. Neben den gesetzlich geregelten Kassenleistungen bieten wir Ihnen individuelle Gesundheitsleistungen (iGel) als Selbstzahler an.
Die iGel-Leistungen sind Exklusivleistungen, die Sie auch ohne ärztliche Verordnung privat in Anspruch nehmen können. Hierfür schließen Sie mit uns einen privaten Behandlungsvertrag ab.
Vorteile:
Die Behandlungskosten sind überschaubar:
Sektoraler Heilpraktiker (Physiotherapie):
Als Heilpraktiker (Physiotherapie) ist es mir erlaubt, gemäß § 1 Abs.1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom
17. Februar 1939 (RGBI. I S.251, III 2122-2) in der zurzeit gültigen Fassung, die Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie auszuüben.
Für Sie bedeutet das u.a., dass Sie auch ohne ärztliche Verordnung durch mich behandelt werden können.
Für weitere Informationen und die Terminvereinbarung steht Ihnen das Team der Rezeption gerne zur Verfügung.